Als Tagesdosis gilt die Dosis für einen Kalendertag, unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag, Sonntag oder Feiertag handelt.
(Anm.: Abs. 7a mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 7 a, mit Ablauf des 30.6.2023 außer Kraft getreten)
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