Die Höhe der Förderung ist im Einzelfall wie folgt zu berechnen:
1. | Subtraktion der Untergrenze (§ 4 Abs. 2) von der Obergrenze (§ 4 Abs. 1); | |||||||||
2. | Subtraktion der Untergrenze (§ 4 Abs. 2) vom Haushaltseinkommen gemäß § 4 Abs. 4 StWUG; | |||||||||
3. | Berechnung des Prozentsatzes vom Höchstbetrag der Förderung: Faktor 100 subtrahiert um den Quotient des Ergebnisses der Z 2 und des Ergebnisses der Z 1 multipliziert mit dem Faktor 100. |
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