Analgog zum Europäischen Zusatzabkommen zur Wiener Konvention über Verkehrszeichen beinhalten die Schweizer Begenungszonen sowie die dt. Verkehrsberuhigten Bereiche einen Vorrang des querenden Fußverkehrs gegenüber dem Fahrverkehr. In CH wird die klar formuliert ("Fussgängervortritt"), in D verkl... mehr lesen...
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