Analgog zum Europäischen Zusatzabkommen zur Wiener Konvention über Verkehrszeichen beinhalten die Schweizer Begenungszonen sowie die dt. Verkehrsberuhigten Bereiche einen Vorrang des querenden Fußverkehrs gegenüber dem Fahrverkehr. In CH wird die klar formuliert ("Fussgängervortritt"), in D verkl... mehr lesen...
Gemäß Zusatzabkommen zur Wiener Konvention beinhaltet das Europ. Verkehrszeichen 17a "Wohnstraße", das dem österr. Schild 9a entspricht, den Vorrang des Fußverkehrs (sinngemäß übersetzt: "wenn nötig müssen Fahrzeuge warten", vgl. Umsetzung in CH und D). Wer hat in Österreich Vorrang bei einer Str... mehr lesen...
Gelten die Regelung des § 76 (1) sowie (4) b) und (5) auch in Wohnstraßen und Begegenungszonen? mehr lesen...