Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.10.1994 bis 31.12.9999
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