§ 102a StVO 1960

StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.1994 bis 31.12.9999
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