1.Ziffer einsösterreichische Staatsbürger (§ 3) undösterreichische Staatsbürger (Paragraph 3,) und
2.Ziffer 2gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (Paragraph 4,).
In Kraft seit 01.09.1992 bis 31.12.9999
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