Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer studierte im Wintersemester 1975/76 an der damaligen Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Betriebswirtschaftslehre. Er war vom Wintersemester 1972/73, jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, Reisereferent der Österreichischen Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck. Die erste Diplomprüfung hatte er im Sommersemester 1973 abgelegt. Im Wintersemester 1975/76 wa... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2AVG §26 Abs1StudFG 1969 §2VfGG §82 Abs1
Rechtssatz: Studienförderungsgesetz, keine Bedenken gegen §2 Abs1 litb sowie gegen die Studienerfolgsverordnung des Professorenkollegiums der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck vom 21. 10. 1971 idF vom 6. 11. 197... mehr lesen...