Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat nach Anhörung des zuständigen Senates der Studienbeihilfenbehörde an der Universität Wien, der das Ansuchen nicht befürwortet hatte, mit dem Bescheid vom 14. Dezember 1984 dem Ansuchen der Bf. vom 1. Oktober 1984 auf Nachsicht vom Vorliegen der Voraussetzungen des §2 Abs1 litc des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. 436/1983 (StudFG) - Aufnahme des Universitätsstudiums innerhalb von 10 Jahren nach E... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStudFG 1983 §2 Abs1 litcStudFG 1983 §2 Abs2
Rechtssatz: StudienförderungsG; keine Sachlichkeitsbedenken dagegen, daß der Gesetzgeber in der Bestimmung des §2 Abs1 litc für den Regelfall die Gewährung einer Studienbeihilfe am Beginn eines Studiums unmittelbar an die für die Erlangung der Hochschulreife e... mehr lesen...