Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Mit dieser Verordnung wird folgende Richtlinie umgesetzt:
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, ABl. L 197 vom 24.07.2012, S. 1.
In Kraft seit 05.08.2017 bis 31.12.9999
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