Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2014, mit der nähere Bestimmungen betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Betrieben erlassen werden (Steiermärkische Seveso-II-BetriebeunfallVO – StSBUV) außer Kraft.
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