Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz, LGBl. Nr. 6/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2006, außer Kraft.
In Kraft seit 18.01.2008 bis 31.12.9999
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