Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden, dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
In Kraft seit 18.01.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 StSBBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 StSBBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 StSBBG