Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Landesverfassungsgesetzes tritt das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1992 in der Fassung LGBl. Nr. 55/2011 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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