§ 8 StNotifG 2017 EU-Recht

StNotifG 2017 - Steiermärkisches Notifikationsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft ABl. L 241 vom 17. September 2015, S 1, umgesetzt.

In Kraft seit 04.07.2017 bis 31.12.9999
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