Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz ist bei der Erfüllung anderer völkerrechtlicher Notifikationsverpflichtungen nach Maßgabe des jeweiligen völkerrechtlichen Vertrages sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 04.07.2017 bis 31.12.9999
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