Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Erfüllung der in völkerrechtlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Vermeidung technischer Handelshemmnisse enthaltenen Verpflichtungen zur Notifikation technischer Vorschriften durch das Land Steiermark.
In Kraft seit 04.07.2017 bis 31.12.9999
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