Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Notifikationsgesetz, LGBl. Nr. 4/1998 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/1999, außer Kraft.
In Kraft seit 04.07.2017 bis 31.12.9999
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