Steiermärkische Zoonosenkommissionsverordnung (Stmk. ZKV) Fundstelle

Stmk. ZKV - Steiermärkische Zoonosenkommissionsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 15. Februar 2006 über die Einsetzung einer Landeskommission für Zoonosen (Steiermärkische Zoonosenkommissionsverordnung)

Stammfassung: GZ Nr. 51/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 des Zoonosengesetzes, BGBl. I Nr. 128/2005, wird verordnet:

In Kraft seit 25.02.2006 bis 31.12.9999
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