§ 1 Stmk. ZKV Einrichtung und Aufgaben der Kommission

Stmk. ZKV - Steiermärkische Zoonosenkommissionsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Zur Sicherstellung der Umsetzung der Ziele des Zoonosengesetzes auf Landesebene wird beim Amt der Landesregierung eine Landeskommission für Zoonosen eingerichtet, der die Koordinierung der Zusammenarbeit und Vernetzung der einschlägigen Fachgebiete zur Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen obliegt.

In Kraft seit 25.02.2006 bis 31.12.9999
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