§ 4 Stmk. WFG 1993 Förderungsmittel

Stmk. WFG 1993 - Wohnbauförderungsgesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Förderungsmittel werden durch Leistungen des Landes Steiermark nach Maßgabe der im jeweiligen Landesbudget entsprechend dem Bedarf vorgesehenen Mittel aufgebracht.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/1998, LGBl. Nr. 48/2002, LGBl. Nr. 82/2003, LGBl. Nr. 109/2006, LGBl. Nr. 48/2007, LGBl. Nr. 59/2011, LGBl. Nr. 157/2014

In Kraft seit 31.12.2014 bis 31.12.9999
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