Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Sie hat insbesondere zu regeln
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die Rechte und Pflichten der Mitglieder,
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die Gründe für die Beendigung der Funktion,
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die Einberufung der Sitzungen und
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die Beschlussfassungen.
In Kraft seit 01.04.2005 bis 31.12.9999
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