Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 19/1969, außer Kraft.
In Kraft seit 01.04.1977 bis 31.12.9999
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