Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2024
Anträge, Satzungen zu beschließen oder sie abzuändern, werden vom Landesvorstand an den Landestag zur Beratung und Beschlußfassung eingebracht. Anträge zu Satzungsänderungen können von jedem Berg- und Naturwächter schriftlich beim
In Kraft seit 25.07.1980 bis 31.12.9999
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