Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Ausübung der Prostitution und die Anbahnung dazu in einer der Öffentlichkeit gegenüber in Erscheinung tretenden Weise unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes.
In Kraft seit 01.03.1998 bis 31.12.9999
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