§ 17 Stmk. NPG Inkrafttreten von Novellen

Stmk. NPG - Nationalparkgesetz Gesäuse

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 8 Abs. 2 Z 3, des § 9 Abs. 3 letzter Satz und des § 14 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 15 Abs. 1 Z. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 71/2017

In Kraft seit 29.07.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 17 Stmk. NPG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 17 Stmk. NPG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 17 Stmk. NPG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 17 Stmk. NPG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 17 Stmk. NPG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. NPG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 16 Stmk. NPG
Anl. 1 Stmk. NPG