Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Leiter sind in L1 oder l1/IL einzureihen.
(2) Lehrer mit Lehrbefähigung sind in L2a2 oder l2a2/IL bzw. l2a2/IIL einzureihen.
(3) Lehrer ohne Lehrbefähigung sind in l3/IL bzw. l3/IIL einzureihen.
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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