§ 5 Stmk. LFG 2002

Stmk. LFG 2002 - Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Den Förderungsnehmern wird das Recht eingeräumt, auch nach dem Verkauf der Darlehensforderungen an Geldinstitute von den Möglichkeiten einer landesgesetzlichen Begünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen Gebrauch zu machen.

In Kraft seit 18.05.2002 bis 31.12.9999
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