Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind.
In Kraft seit 18.05.2002 bis 31.12.9999
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