§ 2 Stmk. LFG 2002

Stmk. LFG 2002 - Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind.

In Kraft seit 18.05.2002 bis 31.12.9999
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