Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Auf Verfahren nach diesem Gesetz ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden.
In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 15 Stmk. LBezG.
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 Stmk. LBezG. selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 15 Stmk. LBezG.