§ 9 Stmk. L-RGG Reisekostenvergütung bei Benützung eines Flugzeuges oder Schiffes

Stmk. L-RGG - Stmk. Landes-Reisegebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei Benützung eines Flugzeuges oder Schiffes wird der Fahrpreis für das zur Benützung vorgeschriebene Verkehrsmittel vergütet.

In Kraft seit 01.04.1999 bis 31.12.9999
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