§ 1a Stmk. L-RGG Eingetragene Partnerschaft

Stmk. L-RGG - Stmk. Landes-Reisegebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: § 22 Abs. 2 Z. 2 lit. a, § 24, § 26 Abs. 2, § 33, § 34 Abs. 1 bis 3, § 35 Abs. 3 und 4, § 36 Abs. 2 Z. 2, 3 und 4 und § 38 Abs. 1.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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