Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 100 aus 2023,
In Kraft seit 01.12.2023 bis 31.12.9999
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