Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz (Stmk. HK) Fundstelle

Stmk. HK - Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Gesetz vom 4.Juli 1962 über natürliche Heilvorkommen und Kurorte (Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz).

Stammfassung: LGBl. Nr. 161/1962 (V. GPStLT EZ 181)

Änderung

LGBl. Nr. 168/1969 (VI. GPStLT EZ 753)

LGBl. Nr. 15/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 456/1 AB EZ 456/2)

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

In Kraft seit 16.10.1962 bis 31.12.9999
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