§ 59 Stmk. GVG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stmk. GVG - Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) (Verfassungsbestimmung) Dieser Gesetzesbeschluß ist nicht dem Verfahren nach § 41 Landes-Verfassungsgesetz 1960, L-VG 1960, zu unterziehen.

(2) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Abs. 4 und 5 mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(3) Verordnungen dürfen bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen, jedoch frühestens mit 1. Jänner 1994 in Kraft gesetzt werden.

(4) Die §§ 4 Abs. 2, 15 Abs. 2, 18 Abs. 2 Z 2 lit. b und 22 Abs. 2 Z 1 bis 4 treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft, frühestens jedoch mit 1. Jänner 1994.

(5) § 22 Abs. 2 Z 5 tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(6) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Abs. 2 tritt das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz – StGVG 1983, LGBl. Nr. 72, außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2015

In Kraft seit 24.06.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 59 Stmk. GVG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 59 Stmk. GVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 59 Stmk. GVG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 59 Stmk. GVG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 59 Stmk. GVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 58f Stmk. GVG
§ 60 Stmk. GVG