§ 58f Stmk. GVG

Stmk. GVG - Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 79/2023Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2023,

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 79/2023 anhängigen grundverkehrsbehördlichen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 79/2023 geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2023, anhängigen grundverkehrsbehördlichen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2023, geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2023,

In Kraft seit 27.07.2023 bis 31.12.9999
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