Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Jedes Regierungsmitglied kann vor der Sitzung Einsicht in die den Beschlussanträgen zu Grunde liegenden Akten des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung nehmen.
In Kraft seit 18.06.2015 bis 31.12.9999
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