Anl. 1 Stmk. GLG

Stmk. GLG - Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.04.2025
Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

A) Landeshauptmann Mario Kunasek

  1. 1.Ziffer einsDer Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion. Das Rettungs- und Notarztwesen und die Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin jedoch im Korreferat mit Landesrat Dr. Kornhäusl.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 2 Zentrale Dienste.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreterin Khom, Landesrat Mag. Amesbauer, BA, Landesrätin MMag. Eibinger-Miedl, Landesrat Mag. Hermann, MBL, Landesrätin Mag. Dr. Holzer, LL.M., Landesrat Dr. Kornhäusl und Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 4 Finanzen die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH als Hauptreferent im Korreferat mit Landesrätin MMag. Eibinger-Miedl.
  6. 6.Ziffer 6Der Geschäftsbereich der Abteilung 5 Personal.
  7. 7.Ziffer 7Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport die Förderungen betreffend Volkskultur, Museen und Denkmalpflege gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz, die Volkskultur betreffende Landeskulturpreise, die Beteiligung an der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH, der NAZ Ausbildungscampus GmbH, der Sportland Steiermark GmbH und der Volkskultur Steiermark GmbH, Grazer Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbildgesetz, immaterielles und materielles kulturelles Erbe: Brauchtum, Tracht, Denkmal, Ortsbild, Denkmalschutz, Steirische lokale Museen und Verein Steirische Eisenstraße, Steirisches Chorwesen, Blasmusikkapellen und Steirischer Blasmusikverband. Steiermärkisches Landessportgesetz, Steiermärkisches Sportstättenschutzgesetz, Steiermärkisches Bergsportgesetz, Steiermärkisches Schischulgesetz, Sportförderungen, Landessportorganisation, Verein der Schihandelsschule Schladming, Aus- und Fortbildung im Bereich Sport: Übungsleiterinnen- und Übungsleiterausbildung (Basismodul), Schulsportbezogene Projekte und Veranstaltungen.
  8. 8.Ziffer 8Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung die Gewerblichen (insbesondere Gastronomie und Hotellerie) sowie nicht gewerblichen Tourismusförderungen (EU-, Bundes- und Landesförderungen), Touristische Beteiligungen (bestehende und zukünftige Beteiligungen des Landes) und die Beteiligung an der Österreichring Gesellschaft m.b.H. Die Beteiligung an der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH – STG jedoch als Hauptreferent im Korreferat mit Landesrätin MMag. Eibinger-Miedl. Touristische Strategieentwicklung sowie fachliche Stellungnahmen, Steiermärkisches Tourismusgesetz, Aufsichtsbehörde über Tourismusverbände sowie Beitragsbehörde.
  9. 9.Ziffer 9Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

B) Landeshauptmannstellvertreterin Manuela Khom

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten.
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft die Berufs- und Bildungsorientierung: Koordinierung, Erwachsenenbildung und Lebenslanges Lernen einschließlich der Öffentlichen Bibliotheken, Beteiligung an der Bildungshaus Retzhof GmbH, Angelegenheiten der Familien und Generationen, soweit nicht die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration zuständig ist, Angelegenheiten der Frauen und Gleichstellung (Gender-Mainstreaming).
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau mit Ausnahme der Landesrätin Mag. Dr. Holzer zugewiesenen Angelegenheiten. Für Gemeinden mit gerader Gemeindekennzahl: Bedarfszuweisungen und Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen im Korreferat mit Landesrat Mag. Hermann, MBL, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind Hauptreferentin im Korreferat im Landesrat Mag. Hermann, MBL. Für Gemeinden mit ungerader Gemeindekennzahl: Bedarfszuweisungen und Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrat Mag. Hermann, MBL, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind im Korreferat im Landesrat Mag. Hermann, MBL. Bedarfszuweisungen der Gemeindeverbände, Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich: Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der freiwilligen Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes: Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung, Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrat Mag. Hermann, MBL.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Europa und Internationales: Grundsatzarbeit – Beobachtung der Europäischen Integration, Analyse und Aufbereitung der Auswirkungen im Hinblick auf die Steiermark, Koordinierung von Aktivitäten der Abteilungen des Amtes der Landesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Integration, Subsidiaritätsprüfung und Koordinierung von einheitlichen Länderstellungnahmen im Rahmen der Begutachtung von Entwürfen für Rechtsvorschriften der Europäischen Union, Europakommunikation, -information und -bildung sowie Förderung des europäischen Bewusstseins, Europe Direct Steiermark, Steiermark Büro in Brüssel, Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Zwischenstaatliche bzw. interregionale Angelegenheiten, Alpen-Adria-Allianz, Angelegenheiten der Auslandssteirerinnen und Auslandssteirer, Förderung des Auslandsösterreicher-Weltbundes und des Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des Europäischen Fremdsprachenzentrums (ECML).
  5. 5.Ziffer 5Der Geschäftsbereich der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung im Korreferat mit Landesrat Mag. Hermann, MBL.

C) Landesrat Mag. Hannes Amesbauer, BA

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 3,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration mit Ausnahme der Landesrätin MMag. Eibinger-Miedl zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung mit Ausnahme der Landeshauptmann Kunasek, Landesrat Dr. Kornhäusl und Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.

D) Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend die Zuständigkeitsbereiche gemäß Z 2 und Z 4 hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend die Zuständigkeitsbereiche gemäß Ziffer 2 und Ziffer 4, hinsichtlich der Angelegenheiten Wissenschaft und Forschung.
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung 4 Finanzen. Die Beteiligung an der Energie Steiermark AG und der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH jedoch im Korreferat mit Landeshauptmann Kunasek.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration ESF und ELER für den Sozialbereich, soweit Angelegenheiten der Arbeit betroffen sind, Geschäftsstelle des arbeitsmarktpolitischen Beirats, Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz: Ausnahmegenehmigungen, Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz und Steirisches Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm, soweit Angelegenheiten der Arbeit betroffen sind, Ausbildungs- und Beschäftigungsangelegenheiten, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Beteiligung an der Steirischen Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. (StAF).
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung mit Ausnahme der Landeshauptmann Kunasek zugewiesenen Angelegenheiten. Die Beteiligung an der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH – STG im Korreferat mit Landeshauptmann Kunasek.

E) Landesrat Mag. Stefan Hermann, MBL

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Der Geschäftsbereich der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft mit Ausnahme der Landeshauptmannstellvertreterin Khom zugewiesenen Angelegenheiten.
  3. 3.Ziffer 3Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau für Gemeinden mit gerader Gemeindekennzahl: Bedarfszuweisungen und Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreterin Khom, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreterin Khom. Für Gemeinden mit ungerader Gemeindekennzahl: Bedarfszuweisungen und Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinsichtlich des Sachaufwandes für Pflichtschulen im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreterin Khom, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeinden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind Hauptreferent im Korreferat mit Landes-hauptmannstellvertreterin Khom. Bedarfszuweisungen der Gemeindeverbände, Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Finanzwesen sowie Voranschläge, Jahresrechnungen der Gemeinden, Aufsicht und Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Gemeindeverbänden und deren Organe, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind, Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen und sonstige Abgabenangelegenheiten der Gemeinden, Finanzausgleich: Aufteilung der Ertragsanteile der Gemeinden, Vermögen, Darlehen und Schulden der Gemeinden und der freiwilligen Gemeindeverbände, Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinden sowie im Bereich des ländlichen Straßennetzes: Zentralstelle, Sachverständigendienst, Förderung, Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreterin Khom.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmannstellvertreterin Khom.

F) Landesrätin Mag. Dr. Claudia Holzer, LL.M.

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten.
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau der Wirtschaftskörper Verkehrserschließung im ländlichen Raum, Straßennetz im ländlichen Raum: technische Angelegenheiten, Koordinierung, Förderung, Sachverständigendienst, Planung und Endvermessung, Breitbandverlegung, Beratung der Gemeinden bei der Planung und Ausführung sowie Kostenbeiträge für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen (§ 29 Abs. 3 FAG 2024).Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau der Wirtschaftskörper Verkehrserschließung im ländlichen Raum, Straßennetz im ländlichen Raum: technische Angelegenheiten, Koordinierung, Förderung, Sachverständigendienst, Planung und Endvermessung, Breitbandverlegung, Beratung der Gemeinden bei der Planung und Ausführung sowie Kostenbeiträge für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen (Paragraph 29, Absatz 3, FAG 2024).
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau.

G) Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion das Rettungs- und Notarztwesen und die Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmann Kunasek.
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend die Zuständigkeitsbereiche gemäß Z 1 und Z 3.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend die Zuständigkeitsbereiche gemäß Ziffer eins und Ziffer 3,
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege mit Ausnahme der Landesrätin Schmiedtbauer zugewiesenen Angelegenheiten.
  4. 4.Ziffer 4Der Geschäftsbereich der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport mit Ausnahme der Landeshauptmann Kunasek und Landeshauptmannstellvertreterin Khom zugewiesenen Angelegenheiten.
  5. 5.Ziffer 5Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.

H) Landesrätin Simone Schmiedtbauer

  1. 1.Ziffer einsAus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Z 2.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 3 Verfassung und Inneres die Rechtsgutachten zu Rechtsfragen von besonderer Bedeutung, Straf- und Zivilrecht: Beratung bei der Errichtung von Verträgen, Einbringung von Landesforderungen, Vertretung des Landes vor ordentlichen Gerichten sowie die Ausarbeitung von Entwürfen für Landesgesetze betreffend den Zuständigkeitsbereich gemäß Ziffer 2,
  2. 2.Ziffer 2Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege die Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hinsichtlich Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandskontrollen bei lebenden und geschlachteten Tieren, Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungs- sowie Wildbearbeitungs- und Milcherzeugungsbetrieben, Fleischuntersuchungsgebührengesetz, Veterinärwesen einschließlich Prävention und Qualitätsmanagement, Tierseuchenbekämpfung, Veterinärmedizinisches Krisenmanagement, Tiergesundheit, Tierversuche, Tiertransporte, Tierschutz, Tierzucht und Futtermittelkontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben: fachliche Angelegenheiten, Amtstierärztlicher Sachverständigendienst in Verwaltungsverfahren, Fachaufsicht über Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes, Veterinärmedizinisches Labor, Verwaltung der Tierseuchenkasse, der Fleischuntersuchungskasse und der Transportbeschaukasse.
  3. 3.Ziffer 3Der Geschäftsbereich der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft.
  4. 4.Ziffer 4Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung die UVP-Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit hinsichtlich jener Vorhaben, die in den Geschäftsbereich dieses Abschnitts fallen.
  5. 5.Ziffer 5Der Geschäftsbereich der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit.
  6. 6.Ziffer 6Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik das Energiewesen: Koordinierung, allgemeine fachliche Angelegenheiten, Umweltförderungen: Landesumweltfonds, Energieförderungen: Ökofonds, Energieberatung Land Steiermark, Beteiligung an der Energie Agentur Steiermark gemeinnützige GmbH, Klimaschutz und Klimawandelanpassung: Allgemeines und Koordinierung, Barrierefreies Bauen: fachliche Angelegenheiten, Wohnbauförderungen und Wohnbautechnik, insbesondere: Wohnungsneubau, Wohnhaussanierung, Hausstandsgründung von Jungfamilien, Wohnbauforschung, Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen, Stadterneuerung und Bodenbeschaffung, Wohnhauswiederaufbau: Rechtssachen, Restabwicklung von Ortserneuerungen, Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2015, LGBl. Nr. 56/2016, LGBl. Nr. 37/2017, LGBl. Nr. 46/2017, LGBl. Nr. 60/2017, LGBl. Nr. 96/2018, LGBl. Nr. 51/2019, LGBl. Nr. 110/2019, LGBl. Nr. 14/2020, LGBl. Nr. 129/2020, LGBl. Nr. 93/2021, LGBl. Nr. 52/2022, LGBl. Nr. 89/2022, LGBl. Nr. 65/2023, LGBl. Nr. 95/2023, LGBl. Nr. 15/2024, LGBl. Nr. 161/2024, LGBl. Nr. 11/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2015,, Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2016,, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 60 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2021,, Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2023,, Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2023,, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 161 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2025,

In Kraft seit 06.02.2025 bis 05.03.2025
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