§ 29 Stmk. FischG 2000 § 29

Stmk. FischG 2000 - Steiermärkisches Fischereigesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Dieses Gesetz ist mit 1. Jänner 2000 in Kraft getreten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005

In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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