§ 7 StLSG Außerkrafttreten

StLSG - Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl. Nr. 158/1975, in der Fassung LGBl. Nr. 18/2002, außer Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 88/2005 treten außer Kraft:

1.

das Gesetz über die Mitwirkung der Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der Bettelei erlassen werden, LGBl. Nr. 97/1999,

2.

alle im Steiermärkischen Tierschutz- und Tierhaltegesetz 2002, LGBl. Nr. 106/2002, enthaltenen Bestimmungen, die sicherheitspolizeiliche Angelegenheiten regeln.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005

In Kraft seit 20.09.2005 bis 31.12.9999
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