§ 14 StFanlG 2016 Ableitung der Abgase

StFanlG 2016 - Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz 2016 – StFanlG 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Beim Anschluss von Feuerungsanlagen ab 8 kW Nennwärmeleistung an Abgasanlagen sind im Falle des Betriebes mit festen oder flüssigen Brennstoffen bzw. über Gebläsebrenner mit gasförmigen Brennstoffen selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Begrenzung des Unterdruckes bei der Ableitung der Abgase einzubauen. Soweit in Sonderfällen bei Feuerungsanlagen sicherheitstechnische oder feuerungstechnische Erfordernisse entgegenstehen, sind Ausnahmen von dieser Bestimmung zuzulassen.

In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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