Während einer Karenz hat der Dienstgeber die Dienstnehmerin über wichtige Vorkommnisse der Dienststelle, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Organisationsänderungen, Gesetzesnovellen, interne Stellenausschreibungen, Funktionsausschreibungen und Schulungsprogramme, zu informieren.
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