(1) Das Landesarchiv hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. | Archivierung von Archivgut iSd § 2 Z 7, | |||||||||
2. | zivilrechtlicher Erwerb, Übernahme und Archivierung sonstigen Archivgutes, sofern dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse des Landes liegt, | |||||||||
3. | Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen, | |||||||||
4. | Wahrnehmung behördlicher Aufgaben iSd § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 3, | |||||||||
5. | Durchführung wissenschaftlicher Forschungen, | |||||||||
6. | Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse, | |||||||||
7. | Ausarbeitung gutachterlicher Stellungnahmen und Berichte sowie Beratung in Fachfragen im Auftrag der Landesregierung, | |||||||||
8. | Bereitstellung des Archivgutes zur Nutzung, | |||||||||
9. | archivfachliche Beratung, Beratung bei der Bearbeitung historischer Fragestellungen und Unterstützung von Recherchen und Forschungen im Archivgut nach Maßgabe personeller Ressourcen, | |||||||||
10. | Beratung und Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen in Bezug auf Gemeinde- und Privatarchive nach Maßgabe personeller Ressourcen, | |||||||||
11. | Durchführung von und Teilnahme an archivfachlichen, historischen und landeskundlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, | |||||||||
12. | Unterstützung des Österreichischen Staatsarchivs bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz, | |||||||||
13. | Vertretung des Landes in nationalen und internationalen, den Aufgabenbereich des Landesarchivs betreffenden Fachgremien, | |||||||||
14. | amtliche Beglaubigung von Reproduktionen aus eigenen Beständen, | |||||||||
15. | kommunalheraldische Beratung und Begutachtung, | |||||||||
16. | Geschäftsstelle der Steirischen Ortsnamenkommission. |
(2) Das Landesarchiv hat seine Aufgaben nach dem neuesten Stand der Wissenschaften zu besorgen.
(3) Zum Zweck der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Landesarchiv zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten berechtigt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018
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