§ 41 SpkG (weggefallen)

SpkG - Sparkassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
§ 41 SpkG (weggefallen) seit 01.01.2006 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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