Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
Paragraph 45,
Soweit dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union verweist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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