Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben aufgrund dieser Verordnung ist der Hersteller oder der Importeur im Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich.
In Kraft seit 24.12.1994 bis 31.12.9999
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