§ 5 SKV

SKV - Spielzeugkennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben aufgrund dieser Verordnung ist der Hersteller oder der Importeur im Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich.

In Kraft seit 24.12.1994 bis 31.12.9999
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