Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Durch diese Verordnung werden die Kennzeichnungsbestimmungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L 170 vom 30.06.2009 S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt.
In Kraft seit 26.04.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 7 SKV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 SKV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 7 SKV