Die Kennzeichnungselemente sind
1. | der Name, die Firma, das Zeichen oder die eingetragene Marke des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs im Europäischen Wirtschaftsraum, | |||||||||
2. | die Kontaktanschrift des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs im Europäischen Wirtschaftsraum, | |||||||||
3. | die CE-Kennzeichnung gemäß § 3, | |||||||||
4. | die Nummer des Herstellungspostens (Chargennummer), Typen-, Modell- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichnen zur Identifikation des Herstellungspostens und | |||||||||
5. | die wegen der Beschaffenheit des Spielzeugs erforderlichen besonderen Warnhinweise gem. § 13 der Spielzeugverordnung, BGBl. II Nr. 203/2011, in der jeweils geltenden Fassung. |
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