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§ 26c SchUG (Schulunterrichtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 26c SchUG (weggefallen)
SchUG - Schulunterrichtsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 26c SchUG
seit 31.08.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis SchUG
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Paragrafennavigation
§ 22a SchUG Semesterzeugnis
§ 22b SchUG Besuch von Unterrichtsgegenständen eines anderen Semesters oder einer anderen Schulstufe
§ 23 SchUG Wiederholungsprüfung
§ 23a SchUG Semesterprüfung
§ 23b SchUG Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände
§ 24 SchUG Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
§ 25 SchUG Aufsteigen
§ 26 SchUG Begabungsförderung – Überspringen von Schulstufen
§ 26a SchUG Begabungsförderung – Überspringen an den „Nahtstellen“
§ 26b SchUG (weggefallen)
§ 26c SchUG (weggefallen)
§ 27 SchUG Wiederholen von Schulstufen
§ 28 SchUG Aufnahme in die 1. Stufe einer Mittelschule, einer mittleren oder einer höheren Schule
§ 29 SchUG Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart
§ 30 SchUG Wechsel von der semestrierten Oberstufe
§ 30a SchUG Übertritt von Schülern allgemeinbildender höherer Schulen in eine andere Form
§ 30b SchUG (weggefallen)
§ 31 SchUG Übertritt von Schülern mittlerer berufsbildender Schulen in höhere berufsbildende Schulen
§ 31a SchUG Differenzierung an der Mittelschule
§ 31b SchUG Zuordnung zu Leistungsniveaus in Pflichtgegenständen mit Leistungsdifferenzierung
§ 31c SchUG Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 26b SchUG
§ 27 SchUG
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