§ 2 SchUG-BKV (Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge), Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule - JUSLINE Österreich
§ 2 SchUG-BKV Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
SchUG-BKV - Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der vom Geltungsbereich (§ 1) umfassten Schulen (Sonderformen) als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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