Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Dieses Bundesgesetz gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten in Semester gegliederten Sonderformen der in diesem Bundesgesetz geregelten Schularten.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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